Unseriöse Post erhalten? Vertrauen Sie lieber auf Experten!

Wurden Sie von unseriösen Anbieter bezüglich Ihres Clerical Medical Vertrags angeschrieben? Mehrere unser Kunden klagten über unseriöse Vorgehensweise diverser Anbieter. Die Kunden werden mit einem nicht realistischem Rückkaufswert gelockt.

Vertrauen Sie lieber Experten. Lassen Sie ihren CMI Vertrag durch unser Team kostenlos prüfen!

Kostenfreie Prüfung

Kostenlose rechtliche Prüfung von Ihrem Clerical Medical Vertrag durch unsere Experten

Mathematische Analyse

Mathematische Analyse und Berechnung Ihres Anspruchs

CMI Widerruf Experten

Mehr als 5.000 erfolgreich abgewickelte Clerical Medical Verträge

In drei Schritten zum erfolgreichem Widerruf

VERTRAGSPRÜFUNG

Wir benötigen im Normalfall nur wenige Informationen von Ihnen. Ihre Daten und Unterlagen werden von unseren Spezialisten und externen Fachanwälten kostenlos und unverbindlich geprüft.

BEAUFTRAGUNG & WIDERRUF

Ist eine Vertragsprüfung erfolgreich abgeschlossen und sind Ihre Ansprüche kalkuliert, senden Sie unserem Team einfach die unterzeichnete Beauftragung zu und wir kümmern uns um die Durchführung Ihres Widerrufs, welcher dann durch erfahrene externe Verbraucherrechtsanwälte erklärt wird.

RÜCKERSTATTUNG

  • Kostenfreie Prüfung/kostenfreie BGH-konforme mathematische Analyse durch Mathematiker in unserem Hause
  • Wir erhalten nur im Erfolgsfall ein Honorar
  • Erfolgshonorar für unsere Arbeit bezieht sich auf den zusätzlich für Sie erzielten Mehrwert

Das sagen unsere Kunden

Habe mehrere Anbieter ausprobiert; Kompetenz hier mit Abstand am höchsten, deshalb war es eine einfache Entscheidung für mich. Nachdem Clerical Medical nicht zahlen wollte, mussten wir vor Gericht ziehen und haben sogar gewonnen. Jetzt bin ich reicher!
Vielen dank an Herrn Kappes,Herrn Franke und Anwältin Frau von Fedak!

Paul F.

Die Lawtechgroup wurde mir wärmstens empfohlen und hat meine Erwartungen trotz aller Vorschusslorbeeren vollends erfüllt. Man fühlt sich von Anfang an gut aufgehoben. Es wird transparent und vor allem verständlich kommuniziert. Über die zurückerhaltene fünfstellige Summe habe ich mich sehr gefreut.
Von mir absolut zu empfehlen!
Robert F.

Der Service und die nette Beratung hat mir gut gefallen. Ich wurde kompetent und ausführlich über den Sachverhalt aufgeklärt. Die Abwicklung dahinter war einfach und unkompliziert, ich kann es nur jedem empfehlen hier einen Widerruf zu starten.

Balduin B.

WELCHE VERSICHERUNGEN SIND BETROFFEN?

Relevant sind Versicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.

MACHT ES EINEN UNTERSCHIED, OB ES SICH UM EINE LEBENS- ODER RENTENVERSICHERUNG HANDELT?

Es spielt in der Tat keine Rolle, ob es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung handelt. Weiterhin ist es nebensächlich, ob es sich um eine Fondgebundene oder klassische Lebensversicherung handelt.

SIND RISIKOLEBENSVERSICHERUNGEN AUCH VON DEM URTEIL BETROFFEN?

Der allgemeinen Ansicht nach, macht es wenig Sinn reine Risikolebensversicherungen zu widerrufen. Oft haben diese, sehr niedrige Ansparbeiträge und sind zudem auch ein wichtiger Schutz für Hinterbliebene.

IST ES EGAL, OB DER VERTRAG GEKÜNDIGT WURDE ODER REGULÄR AUSGELAUFEN IST?

Es ist irrelevant, ob der Vertrag noch läuft, gekündigt wurde oder regulär abgelaufen ist. Versicherte können bei jeder der Konstellationen Ihren Vertrag professionell widerrufen lassen.

WIE MACHEN WIR IHRE ANSPRÜCHE GELTEND?

Schritt 1: Die Vorprüfung

In der finanzmatheamtischen Analyse wird ermittelt wie hoch ein zu erwartender Mehrertrag aussehen kann. Dies geschieht durch fest angestellte Mathematiker in unserem Team.
Die Kosten werden von uns komplett übernommen. Sie haben hier kein Kostenrisiko zu befürchten.

Schritt 2: Rechtliche Prüfung

Sobald die finanzmathematische Analyse abgeschlossen ist wird der eigentliche Vertrag durch externe, spezialisierte Partneranwälte individuell geprüft. Die Kosten für die externe Prüfung werden von uns vollkommen übernommen. Sie brauchen auch hier kein Kostenrisiko zu erwarten.

Schritt 3: Durchsetzung

Sobald Sie uns und die externe Partnerkanzlei beauftragen geschieht alles von allein. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt der spezialisierte Anwalt. Effizienz und Effektivität ist durch den hohen Grad der Spezialisierung im Lebensversicherungsrecht ausschlaggebend für den späteren Erfolg. Unsere kooperierenden Anwälte sind mehrfach zu den Besten Anwälten Deutschlands im Handelsblatt gewählt worden.

Schritt 4: Auszahlung

Nach erfolgreicher Bearbeitung bekommen Sie ganz bequem und direkt die Rückzahlung bzw. Auszahlung auf Ihr Konto überwiesen.

ENTSTEHEN IHNEN KOSTEN?

Nur im Erfolgsfall erhält Lawtechgroup GmbH eine Erfolgsbeteiligung vom gewonnenen Mehrwert in Höhe von 20{aef47865dfd13a116b0f9861e7d408f77cd65135fab7a8d8b4982781141d4aa5} , wenn Sie eine einstandspflichtige Rechtsschutzversicherung haben und 35{aef47865dfd13a116b0f9861e7d408f77cd65135fab7a8d8b4982781141d4aa5} falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Mögliche Prozesskosten, Anwaltshonorare, Bearbeitungs- oder Prüfgebühren tragen wir für Sie zu 100 Prozent. Mit der Erfolgsbeteiligung sind alle anfallenden Kosten und Gebühren abgedeckt. In einem Negativausgang übernehmen wir selbstverständlich auch alle Kosten, sodass sie kein Kostenrisiko haben. Wenn wir nichts erreichen können dann kostet es auch nichts. Falls es Fragen zu den Kosten gibt sprechen Sie uns bitte an. Transparenz ist hier eines der wichtigsten Bausteine in der Bearbeitung. Wir verzichten komplett auf versteckte Kosten.

Unsere Erfolgsvergütung im Detail:

• Falls Sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese in Anspruch genommen wird, erhalten wir im Erfolgsfall:
eine Aufwandsentschädigung von 20{aef47865dfd13a116b0f9861e7d408f77cd65135fab7a8d8b4982781141d4aa5} des erzielten Vermögensvorteils. Der Vermögensvorteil ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Weiterhin der Betrag der zusätzlich zum Rückkaufswert ausgeschüttet wird, wenn es sich nicht um einen Widerspruch handelt.

• Falls Sie keine Rechtschutzversicherung haben besteht die Möglichkeit nach freiem Ermessen unsererseits über einen Prozesskostenfinanzierer die Kosten abzudecken.Wir erhalten nur im Erfolgsfall:
eine Aufwandsentschädigung von 35{aef47865dfd13a116b0f9861e7d408f77cd65135fab7a8d8b4982781141d4aa5} des erzielten Vermögensvorteils. Der Vermögensvorteil ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Weiterhin der Betrag der zusätzlich zum Rückkaufswert ausgeschüttet wird, wenn es sich nicht um einen Widerspruch handelt.
• Falls Ihnen eine Direktmandatierung eines unserer Spezialisten obliegt können Sie auch gerne direkt Mandat erteilen und als Selbstzahler das Mandat vergüten.
Hierbei fallen ihnen selbstverständlich keine weiteren Kosten außer die des Mandates und der finanzmathematischen Analyse an.

Falls Sie Fragen zu unserer Kostenstruktur haben rufen Sie uns gerne an. Unser Team steht ihnen 5 Tage die Woche telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

ANSPRUCH UND ANSPRUCHSHÖHE

Falls es zu einer erfolgreichen Rückabwicklung per Widerspruch kommt erhalten Sie die Summe aller eingezahlten Beiträge zurück abzüglich Risikoanteil. Als Risikoanteil bezeichnet man die Kosten, die für den tatsächlich geleisteten Versicherungsschutz entstanden sind (ca. 4{aef47865dfd13a116b0f9861e7d408f77cd65135fab7a8d8b4982781141d4aa5} der Beiträge). Zusätzlich könnten Zinsen als Nutzungsersatz geltend gemacht werden und sogar angefallene Abschluss- und Verwaltungskosten darf der Versicherer nicht in einbehalten.

Was ist Nutzungsentschädigung?

Der Versicherer hat mit Ihren Beiträgen gewirtschaftet und Erträge erwirtschaftet. Das was er mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat muss er als Nutzungsentschädigung herausgeben. Die Rückerstattung kann somit auch weit über dem liegen, was Sie eingezahlt haben.

ERFOLGSCHANCEN BEIM WIDERSPRUCH?

Kompetente Hilfe erhöht die Chancen auf eine Rückzahlung immens. Auch unsere Kunden bestätigen uns immer wieder das eigenständige Widerspruchsversuche meist fehlschlagen. Die Versicherer sind sich ihrer Lage nach dem Motto: „David gegen Goliath“ bewußt und sperren sich gegen einzelne Widerrufsbemühen.
Das dies keine Ausnahmefälle sind, sondern eher die gängige Praxis der Versicherer zeigt ein Artikel der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel:

„Versicherer ignorieren BGH-Urteil – und bringen ihre Kunden um viel Geld“

Eine Reihe von Lebensversicherern verweigert ihren Kunden die Rückabwicklung von bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungen, obwohl diese nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf ein Anrecht haben. Verbraucherschützer werfen den Gesellschaften vor, sich dabei fragwürdiger juristischer Methoden zu bedienen. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensversicherungen-versicherer-ignorieren-bgh-urteil-1.2985892

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Unsere Experten Hotline — 089 215 415 999
eMail: info@clerical-widerspruch.de
Adresse: Promenadeplatz 11, 80333 München

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