FRAGEN & ANTWORTEN

RECHTSGRUNDLAGE

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass eine Vielzahl von Lebensversicherungsverträgen widerrufen werden können. Möglich macht dies die Verwendung von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

Worum ging es in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof?

Hintergrund der Verfahren waren fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen, welche in einer Vielzahl von Verträgen verwendet wurden. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht von über 60 % der im relevanten Zeitraum abgeschlossenen Versicherungsverträge aus.

Beispiele für fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen sind:

  1. Die Widerspruchsbelehrung ist nicht hinreichend deutlich von dem übrigen Vertragstext abgehoben.
  2. Für Versicherungsverträge, die im Jahr 2002 oder später abgeschlossen wurden, verlangt das Gesetz, dass die Widerspruchsbelehrung ausdrücklich auf die Textform und nicht auf die deutlich strengere Schriftform hingewiesen wird.
  3.  Sie haben überhaupt keine Widerspruchsbelehrung erhalten.
  4.  Sie haben als Versicherungskunde zum Vertragsabschluss nicht alle Vertragsunterlagen ausgehändigt bekommen, sondern diese erst später zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten.

(Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11, Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).

Was ist die Folge einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung?
Ist die Belehrung fehlerhaft gewesen, hat die Widerspruchsfrist nie begonnen und Sie können Ihren Vertrag sogar heute noch widerrufen.

WELCHE VERSICHERUNGEN SIND BETROFFEN?

Relevant sind Versicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.

Macht es einen Unterschied, ob es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung handelt?

Es spielt in der Tat keine Rolle, ob es sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung handelt. Weiterhin ist es nebensächlich, ob es sich um eine Fondgebundene oder klassische Lebensversicherung handelt.

Sind Risikolebensversicherungen auch von dem Urteil betroffen?

Der allgemeinen Ansicht nach, macht es wenig Sinn, reine Risikolebensversicherungen zu widerrufen. Oft haben diese, sehr niedrige Ansparbeiträge und sind zudem auch ein wichtiger Schutz für Hinterbliebene.

Ist es egal, ob der Vertrag gekündigt wurde oder regulär ausgelaufen ist?

Es ist irrelevant, ob der Vertrag noch läuft, gekündigt wurde oder regulär abgelaufen ist. Versicherte können bei jeder der Konstellationen Ihren Vertrag professionell widerrufen lassen.

WIE MACHEN WIR IHRE ANSPRÜCHE GELTEND?

Schritt 1: Die Vorprüfung

In der finanzmathematischen Analyse wird ermittelt, wie hoch ein zu erwartender Mehrertrag aussehen kann. Dies geschieht durch fest angestellte Mathematiker in unserem Team.
Die Kosten werden von uns komplett übernommen. Sie haben hier kein Kostenrisiko zu befürchten.

Schritt 2: Rechtliche Prüfung

Sobald die finanzmathematische Analyse abgeschlossen ist wird der eigentliche Vertrag durch externe, spezialisierte Partneranwälte individuell geprüft. Die Kosten für die externe Prüfung werden von uns vollkommen übernommen. Sie brauchen auch hier kein Kostenrisiko zu erwarten.

Schritt 3: Durchsetzung

Sobald Sie uns und die externe Partnerkanzlei beauftragen, geschieht alles von allein. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt der spezialisierte Anwalt. Effizienz und Effektivität ist durch den hohen Grad der Spezialisierung im Lebensversicherungsrecht ausschlaggebend für den späteren Erfolg. Unsere kooperierenden Anwälte sind mehrfach zu den besten Anwälten Deutschlands im Handelsblatt gewählt worden.

Schritt 4: Auszahlung

Nach erfolgreicher Bearbeitung bekommen Sie ganz bequem und direkt die Rückzahlung bzw. Auszahlung auf Ihr Konto überwiesen.

ENTSTEHEN IHNEN KOSTEN?

Nur im Erfolgsfall erhält Lawtechgroup GmbH eine Erfolgsbeteiligung vom gewonnenen Mehrwert in Höhe von 29,5 % inkl. MwSt., wenn Sie eine einstandspflichtige Rechtsschutzversicherung haben und 39,5 % inkl. MwSt. falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Mögliche Prozesskosten, Anwaltshonorare, Bearbeitungs- oder Prüfgebühren tragen wir für Sie zu 100 Prozent. Mit der Erfolgsbeteiligung sind alle anfallenden Kosten und Gebühren abgedeckt. In einem Negativausgang übernehmen wir selbstverständlich auch alle Kosten, sodass sie kein Kostenrisiko haben. Wenn wir nichts erreichen können, dann kostet es auch nichts. Falls es Fragen zu den Kosten gibt, sprechen Sie uns bitte an. Transparenz ist hier eines der wichtigsten Bausteine in der Bearbeitung. Wir verzichten komplett auf versteckte Kosten.

Unsere Erfolgsvergütung im Detail:

• Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese in Anspruch genommen wird, erhalten wir im Erfolgsfall:
eine Aufwandsentschädigung von 29,5 % inkl. MwSt. des erzielten Vermögensvorteils. Der Vermögensvorteil ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden, bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Weiterhin der Betrag, der zusätzlich zum Rückkaufswert ausgeschüttet wird, wenn es sich nicht um einen Widerspruch handelt.

• Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besteht die Möglichkeit nach freiem Ermessen unsererseits über einen Prozesskostenfinanzierer die Kosten abzudecken.Wir erhalten nur im Erfolgsfall:
eine Aufwandsentschädigung von 39,5 % inkl. MwSt. des erzielten Vermögensvorteils. Der Vermögensvorteil ist die Differenz zwischen dem Betrag, den Sie durch eine Kündigung erhalten würden, bzw. bereits erhalten haben und dem Betrag, den Sie durch Widerruf und Rückabwicklung erhalten. Weiterhin der Betrag, der zusätzlich zum Rückkaufswert ausgeschüttet wird, wenn es sich nicht um einen Widerspruch handelt.
• Falls Ihnen eine Direktmandatierung eines unserer Spezialisten obliegt, können Sie auch gerne Direktmandat erteilen und als Selbstzahler das Mandat vergüten.
Hierbei fallen ihnen selbstverständlich keine weiteren Kosten außer die des Mandates und der finanzmathematischen Analyse an.

Falls Sie Fragen zu unserer Kostenstruktur haben, rufen Sie uns gerne an. Unser Team steht Ihnen 5 Tage die Woche telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

ANSPRUCH UND ANSPRUCHSHÖHE

Falls es zu einer erfolgreichen Rückabwicklung per Widerspruch kommt, erhalten Sie die Summe aller eingezahlten Beiträge zurück abzüglich Risikoanteil. Als Risikoanteil bezeichnet man die Kosten, die für den tatsächlich geleisteten Versicherungsschutz entstanden sind (ca. 4% der Beiträge). Zusätzlich könnten Zinsen als Nutzungsersatz geltend gemacht werden und sogar angefallene Abschluss- und Verwaltungskosten darf der Versicherer nicht in einbehalten.

Was ist Nutzungsentschädigung?

Der Versicherer hat mit Ihren Beiträgen gewirtschaftet und Erträge erwirtschaftet. Das, was er mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat, muss er als Nutzungsentschädigung herausgeben. Die Rückerstattung kann somit auch weit über dem liegen, was Sie eingezahlt haben.

ERFOLGSCHANCEN BEIM WIDERSPRUCH?

Kompetente Hilfe erhöht die Chancen auf eine Rückzahlung immens. Auch unsere Kunden bestätigen uns immer wieder, dass eigenständige Widerspruchsversuche meist fehlschlagen. Die Versicherer sind sich ihrer Lage nach dem Motto: „David gegen Goliath“ bewusst und sperren sich gegen einzelne Widerrufs Bemühen.
Dass dies keine Ausnahmefälle sind, sondern eher die gängige Praxis der Versicherer zeigt ein Artikel der Süddeutschen Zeitung mit dem Titel:

„Versicherer ignorieren BGH-Urteil – und bringen ihre Kunden um viel Geld“

Eine Reihe von Lebensversicherern verweigert ihren Kunden die Rückabwicklung von bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungen, obwohl diese nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf ein Anrecht haben. Verbraucherschützer werfen den Gesellschaften vor, sich dabei fragwürdiger juristischer Methoden zu bedienen. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensversicherungen-versicherer-ignorieren-bgh-urteil-1.2985892

IST www.clerical–widerspruch.de EINE RECHTSANWALTSKANZLEI?

Nein, clerical – widerspruch.de ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir unterstützen Versicherungsnehmer britischer Policen dabei, die rechtmäßige Rückzahlung Ihrer Forderungen, zusammen mit spezialisierten Anwälten, durchsetzen zu lassen. Durch unseren reichhaltigen Erfahrungsschatz im Bereich Investment Policen britischer Versicherer sind wir in der Kommunikation und der Risikoübernahme, ein kaum wegzudenkender Bestandteil professioneller Rückabwicklung von Versicherungsverträgen.